AGB und Nutzungs- und Lizenzbedingungen für Steuersoft-Software und Steuersoft-Cloud



1. Allgemeines

1.1. Die nachstehenden Vertragsbestimmungen (AGB) gelten für sämtliche der Steuersoft Gesellschaft zur Entwicklung von Software für steuerberatende Berufe mbH, Wallstr.7, 66740 Saarlouis (nachfolgend: STEUERSOFT) abgeschlossenen Verträge mit dem nutzenden Kunden (nachfolgend: NUTZER). Dies betrifft auch Verträge, die zwischen dem NURTZER und STEUERSOFT über den Online-Shop unter der Domain www.steuersoft-shop.de geschlossen werden.
1.2. Mit dem Kauf der Software STEUERSOFT hat der NUTZER die Möglichkeit, die Software von STEUERSOFT (nachfolgend: STEUERSOFT-SOFTWARE) inklusive eines Update- und Wartungsvertrages bzw. entsprechende Software-Lizenzen (nachfolgend: STEUERSOFT-LIZENZ) zu kaufen und eine Cloud von STEUERSOFT (nachfolgend: STEUERSOFT-CLOUD) im Rahmen eines eigenen Vereinbarung (nachfolgend: CLOUD-VERTRAG) zu nutzen.
1.3. Der Online-Shop von STEUERSOFT unter www.steuersoft-shop.de und diese AGB und Nutzungs- und Lizenzbedingungen richten sich ausschließlich an NUTZERN, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.
1.4. Dem NUTZER ist die Verwendung dieser AGB und Nutzungs- und Lizenzbedingungen durch STEUERSOFT bekannt. Er hatte die Möglichkeit, von ihrem Inhalt in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen.
1.5. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser AGB und Nutzungs- und Lizenzbedingungenbeinhalten, sowie besondere Garantien und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen von STEUERSOFT erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn STEUERSOFT hierfür seine schriftliche Zustimmung erteilt.
1.6. Abweichende AGB und/oder Nutzungs- und Lizenzbedingungen des NUTZERN erkennt STEUERSOFT nicht an, es sei denn, STEUERSOFT hätte diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.



2. Vertragsschluss

2.1. Der Nutzer kann eine Bestellungserklärung per E-Mail, Fax, Telefon, Brief usw. gegenüber STEUERSOFT abgeben.
2.2. Auch kann der NUTZER durch Anklicken des entsprechenden Buttons in dem Online-Shop unter www.steuersoft-shop.de die gewünschten Artikel und Produkte in den Warenkorb einlegen und sodann durch Anklicken des Warenkorbs den Bestellprozess einleiten. Innerhalb des Bestellprozesses muss der NUTZER die erforderlichen Kontakt-Daten für den Versand und für die Zahlung eingeben und die Bestellung durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ abschließen.
2.3. Eingabefehler, insb. irrtümlich in den Warenkorb eingelegte Artikel und Produkte, kann der NUTZER über die Eingabe der gewünschten Menge im Warenkorb und die vorhandenen Schaltflächen korrigieren. Im Bestellprozess kann der NUTZER Eingabefehler in den verschiedenen Schritten durch Navigation zum jeweiligen Schritt mittels der Buttons „vor“ und „zurück“ des Browsers korrigieren.
2.4. Die Darstellung der Artikel und Produkte im Online-Shop von STEUERSOFT unter www.steuersoft-shop.de und auf der Website www.steuersoft.de sowie in Flyern, Katalogen etc. stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den NUTZERN zur Bestellung dar. Der NUTZER gibt durch die Bestellung ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über die in dem Warenkorb enthaltenen Artikel und Produkte bzw. die durch die Erklärung einer Bestellung per E-Mail, Telefon, Fax, Brief usw. ab. STEUERSOFT wird den Zugang der Bestellung über das Shop-System unter www.steuersoft-shop.de unverzüglich per E-Mail automatisiert bestätigen. Durch die automatisierte Bestellbestätigung des Shop-Systems unter www.steuersoft-shop.de kommt noch kein Vertragsverhältnis zu Stande. STEUERSOFT wird das Angebot des NUTZERS nach Prüfung des Warenbestandes und Verfügbarkeit durch gesonderte Annahmeerklärung per E-Mail oder durch Zusendung des Lizenzschlüssels per Post oder E-Mail innerhalb einer Frist von 5 Tagen oder 3 Werktagen nach der Bestellung annehmen. Erst mit dieser gesonderten Annahmeerklärung bzw. mit Erhalt des Lizenzschlüssels innerhalb der vorgenannten Frist kommt der Vertrag zu Stande. Die Rechnungsstellung steht einer Annahmeerklärung gleich.
2.5. Der Vertrag kommt zustande mit der Steuersoft Gesellschaft zur Entwicklung von Software für steuerberatende Berufe mbH, Wallstr.7, 66740 Saarlouis.
2.6. Vertragssprache ist Deutsch.



3. Vertragstextspeicherung

Der Text dieser AGB und Nutzungs- und Lizenzbedingungen wird von STEUERSOFT gespeichert. Die AGB und Nutzungs- und Lizenzbedingungen können auf den Internetseiten von STEUERSOFT abgerufen und ausgedruckt werden.



4. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Schutzrechte

4.1. Gegenstand dieser AGB und Nutzungs- und Lizenzbedingungen ist der Kauf und die Lizenzierung der STEUERSOFT-SOFTWARE sowie die Nutzung der STEUERSOFT-CLOUD zur Speicherung von Daten, d.h. die Einräumung von entsprechenden Nutzungsrechten nach diesen AGB und Nutzungs- und Lizenzbedingungen. STEUERSOFT ist berechtigt, sich zu der Erfüllung der Vertragspflichten gegenüber dem NUTZER Dritter zu bedienen.
4.2. In der Bestellung der STEUERSOFT-SOFTWARE ist ein Wartungs- und Update-Service für Online-Updates mitbeinhaltet. Mit Kauf und Lizenzierung der STEUERSOFT-SOFTWARE wird gleichzeitig ein Abonnement-Vertrag über diese Online-UPDATES und der Wartung zwischen dem NUTZER und STEUERSOFT für den nachfolgenden Veranlagungszeitraum geschlossen (nachfolgend: ABONNEMENTVERTRAG). Der nachfolgende Veranlagungszeitraum ist der Veranlagungszeitraum zu verstehen, der dem Veranlagungszeitraum nachfolgt, für den die STEUERSOFT-SOFTWARE aktuell lizenziert wird. Die Online-Updates werden in unregelmäßigen zeitlichen Abständen durch STEUERSOFT zur Verfügung gestellt. Die Laufzeit und Kündigungsmodalitäten des ABONNEMENTVERTRAG richten sich nach den Regelungen in Ziffer 5.
4.3. Zusätzlich besteht für den NUTZER die Möglichkeit, einen Vertrag über die Nutzung der STEUERSOFT-CLOUD zu schließen. Die Laufzeit und Kündigungsmodalitäten des CLOUD-VERTRAGES richten sich nach den Regelungen in Ziffer 5.
4.4. Der NUTZER hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikation der jeweiligen STEUERSOFT-SOFTWARE und STEUERSOFT-LIZENZ seinen Anforderungen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen der jeweiligen STEUERSOFT-SOFTWARE und STEUERSOFT-LIZENZ bekannt.
4.5. Mit Nutzung der STEUERSOFT-CLOUD kann der NUTZER innerhalb der STEUERSOFT-SOFTWARE die gespeicherten Programmdaten, einschließlich der Falldaten, auf einem externen Server von Steuersoft (nachfolgend: STEUERSOFT-SERVER) speichern. Die Übertragung von Daten in die STEUERSOFT-CLOUD dient zur Abspeicherung von Programm- und Falldaten im Rahmen eines zusätzlichen externen Backups. Die STEUERSOFT-CLOUD ersetzt hierbei kein persönliches, vom NUTZER selbst zu erstellendes Backup. Die STEUERSOFT-CLOUD stellt lediglich ein Zusatzangebot von STEUERSOFT dar und soll die Wiederherstellung eines Backups aus der Cloud schneller als bei einer manuellen Wiederherstellung durch ein lokal gespeichertes Backup des NUTZERN ermöglichen.
4.6. Die STEUERSOFT-Cloud ist in der Regel 24 Stunden täglich an 7 Tagen der Woche verfügbar und STEUERSOFT bemüht sich um eine größtmögliche Verfügbarkeit, jedoch kann STEUERSOFT weder für die ununterbrochene Erreichbarkeit, noch für die ununterbrochene Verfügbarkeit oder bestimmte Verfügbarkeit im Jahresmittel oder zu bestimmten Zeiten sämtlicher Leistungen eine Gewähr übernehmen. Durch Wartungsarbeiten, Weiterentwicklung oder Störungen können die Nutzungsmöglichkeiten der STEUERSOFT-CLOUD zeitweise eingeschränkt oder zeitweise unterbrochen werden. Dadurch kann es unter Umständen auch zu Datenverlusten kommen. Es besteht kein Anspruch des NUTZERS auf eine bestimmte Verfügbarkeit der STEUERSOFT-CLOUD.
4.7. Produktbeschreibungen, Darstellungen, Testprogramme usw. von STEUERSOFT sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf einer gesonderten schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsleitung von STEUERSOFT.
4.8. Zur Gewährleistung der Aktualität der ELSTER-Module nimmt die STEUERSOFT-SOFTWARE turnusmäßig Verbindung mit einem Server der Finanzverwaltung auf. Der Nutzer hat daher im Falle der Verwendung der STEUERSOFT-SOFTWARE die Möglichkeit einer ständigen Verbindungsaufnahme zu dem STEUERSOFT-SERVER von STEURSOFT bereitzustellen.
4.9. Der NUTZER hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quelltextes der STEUERSOFT-SOFTWARE. 4.10. Die STEUERSOFT-SOFTWARE ist durch Schutzrechte rechtlich geschützt. Derartige Rechte, die gegebenenfalls auch STEUERSOFT zustehen können, wie beispielsweise das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der STEUERSOFT-SOFTWARE sowie an sonstigen Gegenständen, die STEUERSOFT dem NUTZERN im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlässt oder zugänglich macht und alle Softwarebestandteile, die dazugehörige Datenbank, das Handbuch sowie die Programm- und Datenkonzeption, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich STEUERSOFT zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, besitzt STEUERSOFT entsprechende Verwertungsrechte. STEUERSOFT sichert zu, dass die STEUERSOFT-SOFTWARE nicht gegen Rechte Dritter verstößt. STEUERSOFT behält sich vor, Verletzungen der Schutzrechte zivil- und strafrechtlich zu verfolgen.



5. Kündigung des ABONNEMENTVERTRAGES und des CLOUD-VERTRAGES

5.1. Die Kündigung des ABONNEMENTVERTRAGES und des CLOUD-VERTRAGES ist jeweils mit einer Frist bis zum 30.September des Kalenderjahres in schriftlicher Form möglich, das dem Veranlagungszeitraum nachfolgt, für den das Programm aktuell lizenziert wird.
5.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus besonderem Grunde bleibt hiervon unberührt.



6. Nutzungsrechte, Allgemeine Regelungen zur Lizenzierung der STEUERSOFT-SOFTWARE

6.1. Der Kauf und die Lizenzierung der STEUERSOFT-SOFTWARE umfasst ein einfaches, nicht übertragbares, gegebenenfalls zeitlich unbeschränktes Recht des NUTZERS, die zum Zeitpunkt der Auslieferung aktuelle Version der STEUERSOFT-SOFTWARE auf einem einzigen Serversystem (physisch oder virtualisiert oder als Servercluster) und jeweils mit der lizenzierten Anzahl von STEUERSOFT-LIZENZEN zu eigenen Zwecken nutzen zu dürfen.
6.2. Für jede weitere, von dem Server losgelöste Server-Instanz, z.B. für Auslandsgesellschaften und Tochtergesellschaften ist eine gesonderte STEUERSOFT-LIZENZ notwendig, sofern keine anders lautende schriftliche Zusage von STEUERSOFT gegeben wird. Jede Server-Instanz benötigt einen eigenen STEUERSOFT Product-Key Auch bedarf die Nutzung auf mehreren PC's oder durch mehrere Anwender in einem Netzwerk der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung (Netzwerklizenz) durch STEUERSOFT. Eine Netzwerklizenz bezieht sich immer nur auf PC’s, die sich in ein und derselben räumlichen Einheit befinden. Räumliche Einheit im Sinne dieser Bestimmungen sind Räumlichkeiten, die sich in ein und demselben Gebäude befinden oder denen keine unterschiedlichen Adressen bzw. Anschriften zugeordnet sind. Die gleichzeitige Nutzung des Programms durch mehrere Anwender in einem überörtlichen Netzwerk ist nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung mit STEUERSOFT zulässig. Ein überörtliches Netzwerk im Sinne dieser Bestimmungen liegt vor, wenn sich die vernetzten PC’s nicht in ein und derselben räumlichen Einheit befinden. Als Terminal-Server-Lösung, wie z.B. WTS-System, ist die Nutzung mit einer unlimitierten Version ausgeschlossen. Die Lizenzgebühren richten sich dabei nach dem Angebot von STEUERSOFT bzw. einem gesonderten Softwarelizenzvertrag.
6.3. Vertragsgegenstände, Programme, Unterlagen, Vorschläge, Testprogramme, das Handbuch usw. von STEUERSOFT, die dem NUTZER vor oder nach Vertragsabschluss zugänglich werden, gelten als geistiges Eigentum und als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis von STEUERSOFT. Sie dürfen ohne schriftliche Gestattung von STEUERSOFT nicht kopiert, verkauft, vervielfältigt, vermietet, veröffentlicht übertragen oder in anderer Weise genutzt werden und sind gemäß den Regelungen in diesen AGB und Nutzungs- und Lizenzbedingungen geheim zu halten.
6.4. Alle anderen Verwertungshandlungen, insbesondere die Vermietung, der Verleih und die Verbreitung in körperlicher oder unkörperlicher Form, Gebrauch der STEUERSOFT-SOFTWARE für oder durch Dritte (z.B. durch Outsourcing, Rechenzentrumstätigkeiten, Application Service Providing, Anbieten von Cloud-Diensten) sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung STEUERSOFT nicht erlaubt. 6.5. Der NUTZER ist nur nach den folgenden Regeln und nach Durchführung der folgenden Vorgänge berechtigt, die STEUERSOFT-SOFTWARE oder Teile davon an einen Dritten weiterzugeben:
  • Nur auf einem einzigen Datenträger.
  • Der NUTZER löscht alle anderen Kopien der STEUERSOFT-SOFTWARE (gleich in welchem Stand), insbesondere auf Datenträgern und in Fest- oder Arbeitsspeichern. Der NUTZER gibt die Nutzung endgültig auf. Er verpflichtet sich, diese Vorgänge vor der Weitergabe des Datenträgers an den Dritten durchzuführen und die Vernichtung unverzüglich STEUERSOFT unaufgefordert schriftlich zu bestätigen, sowie STEUERSOFT unaufgefordert über die Weitergabe in Textform zu informieren und über die Identität des Dritten zu informieren.
  • Die Weitergabe an den Dritten erfolgt auf Dauer, also ohne Rückgabeanspruch oder Rückerwerbsoption.
  • Der Dritte verpflichtet sich schriftlich unmittelbar gegenüber STEUERSOFT, dass er diese AGB und Nutzungs- und Lizenzbedingungen unmittelbar gegenüber STEUERSOFT einhalten wird.
  • Der NUTZER hat dem Dritten alle Pflichten aus diesen AGB und Nutzungs- und Lizenzbedingungen im Verhältnis zu STEUERSOFT aufzuerlegen.
  • Die Übertragung von Nutzungsrechten von dem NUTZER auf den Dritten ist erst nach Zustimmung von STEUERSOFT wirksam. STEUERSOFT ist zur unverzüglichen Zustimmung verpflichtet, wenn der Übertragung keine wichtigen Gründe (z.B. Konkurrenzschutz) entgegenstehen. Erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen keine Reaktion von STEUERSOFT, gilt die Zustimmung als erteilt.




7. Pflichten des NUTZERS

7.1. Der NUTZER muss die bei der Online-Registrierung abgefragten Angaben wahrheitsgemäß beantworten und STEUERSOFT Änderungen dieser Angaben unverzüglich mitteilen. Der NUTZER muss sein Passwort, seinen Nutzernamen sowie alle Daten, die einen unbefugten Zugang zu der STEUERSOFT-Cloud ermöglichen, geheim halten und sie unverzüglich ändern oder von STEUERSOFT ändern lassen, wenn Anlass zu der Vermutung besteht, dass unbefugte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.
7.2. Der NUTZER ist verpflichtet, STEUERSOFT über einen vermuteten Missbrauch der Zugangsdaten zur STEUERSOFT-CLOUD unverzüglich per E-Mail zu informieren, um eine Sperrung des STEUERSOFT-CLOUD-Zugangs zu veranlassen. Der NUTZER haftet auch für Dritte, die befugt oder unbefugt Leistungen über sein Nutzerkonto nutzen oder genutzt haben. Dies gilt nicht, wenn der NUTZER eine unbefugte Nutzung nicht zu vertreten hat. Dem NUTZER obliegt der Nachweis, dass er eine solche Nutzung nicht zu vertreten hat. 7.3. Soweit STEUERSOFT dem NUTZER Speicherplatz im Rahmen der Nutzung der STEUERSOFT-CLOUD zur Verfügung stellt, ist der NUTZER verantwortlich für die gespeicherten Inhalte. Der NUTZER wird STEUERSOFT von Ansprüchen Dritter auf Grund der gespeicherten Inhalte (z. B. wegen der Verletzung von Urheberrechten oder Markenrechten) freistellen, es sei denn, er hat diese nicht zu vertreten. Der NUTZER verpflichtet sich, die STEUERSOFT-CLOUD nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
  • keine Eingriffe in Telekommunikationsnetze vorzunehmen
  • keine nationalen oder internationalen Schutzrechte (z. B. Urheberrechte, Markenrechte) zu verletzen
  • nicht gegen strafrechtliche Vorschriften und nicht gegen Vorschriften zum Schutze der Jugend zu verstoßen und keine Inhalte zu übermitteln oder darauf hinzuweisen, die ehrverletzende Äußerungen oder sonstige rechts- und sittenwidrige Inhalte enthalten.
7.4. Der NUTZER ist verpflichtet, die von STEUERSOFT gelieferte STEUERSOFT-SOFTWARE unverzüglich ab Lieferung oder ab Zugänglichmachung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 HGB) fachkundig zu untersuchen und erkennbarere Mängel in Textform unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen.
7.5. Es obliegt dem NUTZER die gelieferte STEUERSOFT-SOFTWARE gründlich auf Verwendbarkeit für den geplanten Einsatzzweck zu testen, bevor er mit der produktiven Nutzung beginnt. Dies gilt auch für neuere Softwareversionen von STEUERSOFT, Updates oder Patches die der NUTZER im Rahmen der Gewährleistung oder des Wartungsvertrages von STEUERSOFT erhält.
7.6. Der NUTZER trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die STEUERSOFT-SOFTWARE ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet und eine ordnungsgemäße Sicherung aller verarbeiteten bzw. gespeicherten Daten selbst vorzunehmen (z.B. durch eigene Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse, Notfallplanung). Es obliegt der Verantwortung des NUTZERS, die Funktionsfähigkeit seiner IT-Systeme beim Einsatz der STEUERSOFT-SOFTWARE sicherzustellen. STEUERSOFT wird keine zusätzlich Datensicherung der Daten des NUTZERS außerhalb der STEUERSOFT-CLOUD, etwa durch weitere Backup-Server vornehmen. Die Regelungen in Ziffer 15 bleiben unberührt.



8. Sachmängel

8.1. Die STEUERSOFT-SOFTWARE hat die vereinbarte Beschaffenheit und eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, bei fehlender Vereinbarung für die gewöhnliche Verwendung. Die STEUERSOFT-SOFTWARE genügt dem Kriterium praktischer Tauglichkeit und hat die bei Software dieser Art übliche Qualität. Geschuldet ist dabei die STEUERSOFT-SOFTWARE als ein Programm mit dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. im Zeitpunkt einer Vertragsverlängerung oder des Zustandekommens eines Anschlussvertrages jeweils vorliegenden Leistungsvermögen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Bei Fertigstellung des Programms (insbesondere für den aktuellen steuerlichen Veranlagungszeitraum) nach Vertragsschluss, Vertragsverlängerung oder Zustandekommen eines Anschlussvertrages ist im Sinne des vorangehenden Satzes das Leistungsvermögen des Programms von STEUERSOFT geschuldet, welches das Programm im Zeitpunkt der Fertigstellung der aktuellen Programmversion aufweist. Eine Funktionsbeeinträchtigung der STEUERSOFT-SOFTWARE, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o.ä. resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt.
8.2. Bei Sachmängeln kann STEUERSOFT zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von STEUERSOFT durch Beseitigung des Mangels, durch Lieferung einer Softwareversion, die den Mangel nicht aufweist, oder dadurch, dass STEUERSOFT Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden (Workaround). Zu diesem Zweck ist es zur Entlastung von STEUERSOFT ausreichend, dass die zur Nacherfüllung benötigten Programme, Programmteile oder ähnliche Mittel zur Mängelbeseitigung (Service-Packs, Patches, Anleitungen o.ä.) durch STEUERSOFT in elektronischer Form zum Herunterladen (Download) über das Internet verfügbar gehalten werden und der Anwender darauf verwiesen wird. Wegen eines Mangels sind zumindest drei Nachbesserungsversuche hinzunehmen. Eine gleichwertige neue Programmversion oder die gleichwertige vorhergehende Programmversion ohne den Fehler ist vom NUTZERN zu übernehmen, wenn dies für ihn zumutbar ist.
8.3. Der NUTZER ist verpflichtet, STEUERSOFT bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung zu unterstützen, indem er insbesondere auftretende Probleme konkret beschreibt, STEUERSOFT umfassend informiert und ihr die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. STEUERSOFT kann die Mangelbeseitigung nach seiner Wahl vor Ort oder in seinen Geschäftsräumen durchführen. STEUERSOFT ist berechtigt, Leistungen auch durch Fernwartung zu erbringen. Der NUTZER hat auf eigene Kosten für die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu sorgen und STEUERSOFT nach entsprechender vorheriger Ankündigung elektronischen Zugang zur der SOFTWARE Installation zu gewähren.
8.4. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der NUTZER die SOFTWARE ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von STEUERSOFT verändert, außerhalb der für die SOFTWARE vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient hat. STEUERSOFT kann Aufwendungsersatz verlangen, wenn kein Mangel gefunden wird und der NUTZER die Mangelrüge zumindest fahrlässig erhoben hatte. Die Beweislast für das Nichtvorliegen von Fahrlässigkeit liegt beim NUTZER.
8.5. Wenn STEUERSOFT die Nacherfüllung endgültig verweigert oder diese endgültig fehlschlägt oder dem NUTZER nicht zumutbar ist, kann der NUTZER nach den gesetzlichen Vorgaben entweder vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen und zusätzlich Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verlangen.
8.6. Im Falle der Minderung oder des Rücktritts vom Vertrag ist mindesten der zwölfte Teil der Vergütung geschuldet, welcher – in der Reihenfolge der Monate eines Jahres beginnend mit dem Monat Januar – der Zahl des Monats entspricht, in dem der Mangel erstmals STEUERSOFT mit eingeschriebenem Brief angezeigt wurde. Das Recht zur Minderung erlischt in Bezug auf die vertraglich geschuldete Vergütung mit Ablauf des im Zeitpunkt des Vertragsschlusses, der Vertragsverlängerung oder des Zustandekommens eines Anschlussvertrages aktuellen Veranlagungszeitraums. Bei Vertragsschluss, Vertragsverlängerung oder Zustandekommen eines Anschlussvertrages für den nächstfolgenden steuerlichen Veranlagungszeitraums ist im Sinne des vorhergehenden Satzes auf den Ablauf dieses nächstfolgenden steuerlichen Veranlagungszeitraums abzustellen. Endet der Vertrag vor Ablauf des in diesem Zeitpunkt aktuellen steuerlichen Veranlagungszeitraums, erlischt das Recht zur Minderung mit Ablauf des Vertrages. Im Fall des Rücktritts vom Vertrag kann in den Fällen, die in den vorstehenden Sätzen dieses Absatzes beschrieben sind, jeweils nur die für den letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum gezahlte Vergütung zurückgefordert werden.
8.7. Ansprüche wegen Sachmängeln an der STEUERSOFT-SOFTWARE verjähren regelmäßig in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Erhalt der für die Aktivierung der STEUERSOFT-SOFTWARE erforderlichen Lizenzschlüssel.



9. Rechtsmängel

9.1. STEUERSOFT gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung STEUERSOFT-SOFTWARE durch den NUTZER keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechtsmängeln leistet STEUERSOFT dadurch Gewähr, dass STEUERSOFT dem NUTZER nach Wahl von STEUERSOFT eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der STEUERSOFT-SOFTWARE oder an gleichwertigen Programmen verschafft.
9.2. Der NUTZER unterrichtet STEUERSOFT unverzüglich schriftlich, falls Dritte Schutzrechte (z.B. Urheber- oder Patentrechte) an STEUERSOFT-SOFTWARE geltend machen. Der NUTZER ermächtigt STEUERSOFT, die Auseinandersetzung mit dem Dritten allein zu führen. Solange STEUERSOFT von dieser Ermächtigung Gebrauch macht, darf der NUTZER von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von STEUERSOFT anerkennen; STEUERSOFT wehrt dann die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt den NUTZERN von allen mit der Abwehr dieser Ansprüche verbundenen Kosten frei, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des NUTZERS (z.B. der vertragswidrigen Nutzung der STEUERSOFT-SOFTWARE ) beruhen.
9.3. Die Ziffern 7.2, 7.4 und 7.5 dieser SOFTWARELIZEZBEDINGUNGEN gelten entsprechend.
9.4. Ansprüche wegen Rechtsmängeln der STEUERSOFT-SOFTWARE verjähren regelmäßig in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Erhalt der für die Aktivierung der STEUERSOFT-SOFTWARE erforderlichen Lizenzschlüssel.



10. Beginn und Ende der Rechte des NUTZERS

10.1. Nutzungsrechte nach diesen AGB und Nutzungs- und Lizenzbedingungen gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vertragsgemäßen Vergütung auf den NUTZER über.
10.2. Ein Zugriff des NUTZERS auf die in der STEUERSOFT-CLOUD gespeicherten Programmdaten und Falldaten ist nur im Zeitraum des Bestehens eines kostenpflichtigen Nutzungs- bzw. Vertragsverhältnisses gemäß dieser AGB und Nutzungs- und Lizenzbedingungen mit STEUERSOFT bezüglich der STEUERSOFT-CLOUD möglich. Nach Ende eines Nutzungs- bzw. Vertragsverhältnisses gemäß dieser AGB und Nutzungs- und Lizenzbedingungen werden die entsprechenden Programmdaten und Falldaten umgehend gelöscht.
10.3. STEUERSOFT kann die gewährten Nutzungsrechte aus wichtigem Grund durch schriftliche Kündigung beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn STEUERSOFT das weitere Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist, insbesondere wenn der NUTZER die geschuldete Vergütung nicht zahlt oder in erheblicher Weise gegen diese SOFTWARELIZENZBEDINGUNGEN verstößt.
10.4. Wenn die Nutzungsrechte des NUTZERS nicht Kopien der STEUERSOFT-SOFTWARE verlangen oder die schriftliche Versicherung, dass sie vernichtet wurden, außerdem die Löschung oder Vernichtung aller Kopien der STEUERSOFT-SOFTWARE und die schriftliche Versicherung, dass dies geschehen ist.



11. Preise und Versandkosten

11.1. Es gelten die am Tag der Bestellung gültigen Preise, wie sie in dem Online-Shop unter www.steuersoft-shop.de oder www.steuersoft.de oder in Flyern, Katalogen etc. angezeigt werden.
11.2. Die angezeigten Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
11.3. Beim Kauf von Waren, die in einem Paket oder in sonstiger Weise auf dem Postweg geliefert werden, gilt Folgendes: Die in dem Online-Shop angezeigten Preise beinhalten nicht die Versandkosten für Verpackung und Porto. Die Versandkosten für die Lieferung werden innerhalb der Warenkorbübersicht angezeigt.



12. Zahlungsbedingungen

12.1. STEUERSOFT akzeptiert nur die während des Bestellvorgangs im Online-Shop unter www.steuersoft-shop.de oder www.steuersoft.de oder in Flyern, Katalogen etc. angebotenen Zahlungsmethoden. Der NUTZER wählt die von ihm bevorzugte Zahlungsart unter den zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden selbst aus.
12.2. Wenn eine Lieferung gegen Rechnung erfolgt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort, spätestens innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum bzw. nach Erhalt der Ware zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen bzgl. der Folgen des Zahlungsverzuges.
12.3. Sofern eine Bezahlung per Lastschrift erfolgt, hat der NUTZER STEUERSOFT seine IBAN und den Kontoinhaber mitzuteilen. STEUERSOFT bucht nach Rechnungsstellung den Rechnungsbetrag von dem Konto des NUTZERN ab. Im Falle einer Rücklastschrift hat der NUTZER die Kosten dieser Rücklastschrift in Höhe von 6,50 Euro pro Rücklastschrift an STEUERSOFT zu erstatten. Der Nachweis, dass kein oder lediglich ein geringerer Schaden durch die Rücklastschrift entstanden ist, bleibt dem NUTZERN vorbehalten.
12.4. Aufrechnungsrechte stehen NUTZERN nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten bzw. von STEUERSOFT anerkannt sind oder die sich gegenüberstehenden Forderungen auf demselben Rechtsverhältnis beruhen.



13. Liefer- und Versandbedingungen – Informationen zur Berechnung des Liefertermins

13.1. Die Lieferung der Ware erfolgt, sofern nichts anderes mit dem NUTZER vereinbart ist, gem. INCOTERMS 2010 EXW am Hauptsitz von STEUERSOFT.
13.2. Die Lieferung von Ware, die in einem Paket oder in sonstiger Weise auf dem Postweg geliefert wird erfolgt, sofern nichts anderes mit dem NUTZERN vereinbart ist, auf dem Postweg (Paket, Päckchen, Brief, Spedition, etc.) an die in der Bestellung vom NUTZERN mitgeteilte Lieferanschrift.
13.3. Kommt der NUTZER in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom NUTZER zu vertretenden Gründen, so ist STEUERSOFT berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
13.4. Die Lieferzeit wird bei dem jeweiligen Artikel oder Produkte bzw. bei der Produktbeschreibung auf der Artikel- oder Produktseite gesondert angegeben.
13.5. Die auf der Artikel- oder Produktseite angegebene Lieferzeit beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Werktag nach dem Zahlungsauftrag des NUTZERN an das überweisende Kreditinstitut, bzw. bei allen anderen Zahlungsarten am Werktag nach dem Tag des Vertragsabschlusses.
13.6. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht bei Lieferungen an Unternehmer mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, im Fall des Versendungskaufs bereits mit der Auslieferung der Ware, an eine geeignete Transportperson über. Im Hinblick auf die Gefahrtragung steht es der Übergabe gleich, wenn der NUTZER in den Verzug der Annahme gerät.
13.7. Im Einzelfall können bei grenzüberschreitenden Lieferungen weitere Steuern (z.B. im Fall eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom NUTZER zu zahlen sein.
13.8. Bei Lieferverzögerungen wird STEUERSOFT den NUTZERN umgehend informieren.
13.9. Sendet der Beförderer den Kaufgegenstand an STEUERSOFT zurück, da eine Zustellung beim NUTZERN nicht möglich war, trägt der NUTZER die Kosten für einen erneuten Versand. Dies gilt nicht, wenn der NUTZER den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn der NUTZER vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass STEUERSOFT ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.



14. Eigentumsvorbehalt

14.1. STEUERSOFT behält sich das Eigentum und alle weiteren Rechte an den verkauften Sachen und STEURSOFT-LIZENZEN bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
14.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen von dem NUTZERN vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der NUTZER hat STEUERSOFT unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die Waren von STEUERSOFT erfolgen.
14.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des NUTZERN, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises oder sonstigem vertragswidrigem Verhalten, ist STEUERSOFT berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen bzw. dem NUTZER die weitere Nutzung zu untersagen und ggf. die Herausgabe sämtlicher Kopien bzw. – soweit eine Herausgabe nicht möglich ist – deren Löschung zu verlangen. Zahlt der NUTZER den fälligen Kaufpreis nicht, darf STEUERSOFT diese Rechte nur geltend machen, wenn dem NUTZERN zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt wurde oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
14.4. Sollte vor der vollständigen Bezahlung der STEURSOFT-LIZENZ ein Dritter Zugriff auf die STEUERSOFT-SOFTWARE nehmen, ist der NUTZER verpflichtet, diesen Dritten über den Eigentumsvorbehalt von STEUERSOFT zu informieren und STEUERSOFT sofort per E-Mail über den Zugriff des Dritten zu benachrichtigen



15. Haftung

15.1. Die Ansprüche des NUTZERN auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen STEUERSOFT richten sich außerhalb des Gewährleistungsrechts ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nur nach diesen Bestimmungen.
15.2. Die Haftung von STEUERSOFT ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit von STEUERSOFT, seiner Mitarbeiter, seiner Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Soweit die Haftung von STEUERSOFT ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von STEUERSOFT. Die Haftung von STEUERSOFT nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).
15.3. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch STEUERSOFT oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von STEUERSOFT beruhen, haftet STEUEERSOFT nach den gesetzlichen Bestimmungen.
15.4. Für sonstige Schäden, die auf anderen Pflichtverletzungen durch STEUERSOFT beruhen, haftet STEUERSOFT nur unbeschränkt, wenn eine garantierte Beschaffenheit nicht vorhanden ist oder Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von STEURSOFT vorliegt.
15.5. Sofern STEUERSOFT zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt. Eine wesentliche Vertrags- oder Kardinalpflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der NUTZER regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
15.6. STEUERSOFT haftet nicht für verlorengegangene Daten, die durch den NUTZER lediglich in der STEUERSOFT-CLOUD gespeichert wurden, da die STEUERSOFT-Cloud lediglich ein komfortableres Einspielen eines Backups zur Wiederherstellung der Programmdaten und Falldaten ermöglichen soll, als beim Einspielen eines vom NUTZER selbst zu erstellenden lokalen Backups.
15.7. Die Haftung von STEUERSOFT für schuldhaften Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre bzw. auf den Lieferwert der gelieferten STEUERSOFT-SOFTWARE. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass Inhalte auf Grund eines Fehlers der STEUERSOFT-SOFTWARE oder der STEUERSOFT-CLOUD unlesbar oder unbrauchbar gemacht werden sollten, der auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von STEURSOFT beruht.
15.8. Der NUTZER haftet gegenüber STEUERSOFT für Schäden, die STEUERSOFT durch Verstöße gegen diese AGB und Nutzung- und Lizenzbedingungen ergebenden Pflichten, insbesondere gemäß der Pflichten in Ziffer 9, entstehen und stellt STEUERSOFT von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt nicht, wenn der Nutzer den Verstoß nicht zu vertreten hat. Dem NUTZER obliegt der Nachweis, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat.



16. Datensicherheit und Geheimhaltung

16.1. STEUERSOFT ergreift alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die notwendig sind, um die Sicherheit der Daten des NUTZERS in der STEUERSOFT-CLOUD zu gewährleisten.
16.2. Die Speicherung der Daten in der STEUERSOFT-CLOUD erfolgt verschlüsselt, so dass STEUERSOFT keinen Zugriff auf die vom NUTZER gespeicherten Daten hat.
16.3. Die STEUERSOFT-CLOUD wird von STEUERSOFT ausschließlich in Rechenzentren in Deutschland betrieben.
16.4. Bei der Verbindungsaufnahme der STEUERSOFT-SOFTWARE mit einem STEUERSOFT-SERVER zum Zwecke der Gewährleistung der Aktualität der ELSTER-Module werden ausschließlich Daten zur verwendeten Programmversion der STEUERSOFT-SOFTWARE erhoben, verarbeitet und weitergegeben. 16.5. STEUERSOFT und der NUTZER verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (z.B. Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn,
  • sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt.
  • sie waren bei Vertragsschluss dem NUTZER ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht bekannt.
  • sie wurden unabhängig und ohne Kenntnis der rechtlich geschützten Gegenstände und/oder der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entwickelt
  • sie wurden dem NUTZER ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht von einer anderen Quelle als von STEUERSOFT bekannt gemacht.
  • durch Bekanntgabe der rechtlich geschützten Gegenstände und/oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse wird kein Eigentum oder werden keine Nutzungsrechte daran übertragen.
16.6. Der NUTZER muss diese rechtlich geschützten Gegenstände und/oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse so verwahren und sichern, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.
16.7. Der NUTZER macht die Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit in Bezug auf die Vertragsdurchführung.



17. Datenspeicherung und Datenschutz

Es gelten ausschließlich die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzerklärungen auf den Internetseiten www.steuersoft.de und www.steuersoft-shop.de.



18. Schlussbestimmungen

18.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18.2. Ist der NUTZER Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von STEUERSOFT in Saarlouis, Deutschland.
18.3. Dasselbe gilt, wenn der NUTZER Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis von STEUERSOFT, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

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