ESt-PLUS NX 25.1 - VZ 2019 - Online Update vom 31.08.2020
Folgende Neuerungen und Änderungen sind in dieser Version enthalten:
ESt-PLUS NX 25.1 - VZ 2019 - Online Update vom 31.08.2020
- Freigabe des neuen ELSTER-Verfahrens Digitaler-Verwaltungsakt (DIVA).
DIVA wird den Papier-Bescheid (OPTIONAL UND ZUKÜNFTIG)
vollständig durch einen Bescheid in elektronischer Form (PDF-Datei) ersetzen.
WICHTIG:
DIVA-Bescheide können nur mit dem gleichen Zertifikat beantragt und abgeholt werden, über welches die Steuerdaten versendet werden!
Eine Anleitung zur Nutzung von DIVA finden Sie hier:
ANLEITUNG DIVA
- Allgemein:
+ Liste der Finanzämter wurde aktualisiert - Stand 03.08.2020
- Stempelfeld:
+ Zustellvollmacht (DIVA)
- Elster-Zertifikate:
+ Berechtigung zur Anfrage und Abholung von DIVA-Dokumenten.
- Elster-Steuerdaten:
+ Datenversand mit Beantragung von DIVA-Bescheiden.
- Elster-Dokumente (DIVA):
+ Verwaltung und Datenabholung ist nun über "ELSTER>Dokumente (DIVA)" möglich.
+ Eine Dokumentation steht unter "ELSTER->Dokumente (DIVA)>Verwaltung" bereit.
- Elster-Anträge:
+Fristverlängerung wurde korrigiert und um den Punkt Bearbeitungsart erweitert.
- Elster-Belege:
+ Optimierte Wertzuweisung der Belegart LStB (Lohnsteuerbescheinigung)
+ Optimierte Wertzuweisung der Belegart ZUS (Zuschüsse)
+ Optimierte Wertzuweisung der Belegart RBM (Rentenbezugsmitteilung)
- Aktenverwaltung:
+ Neuer Vorgang "Dokument"
+ Im Vorgang "Bescheid" kann direkt auf passende "DIVA-Dokumente" zugegriffen werden.
- Auswertungen:
+ Ausgewählte Einschränkungen werden nun vollständig gespeichert.
+ 0003-0000 Steuerakten - Fallinhalt:
"Anlage N - Entgeltersatzleistungen"
"Anlage N - Arbeitszimmer"
+ 0012-0000 Vorgang - Erstellt und neue Belege abgeholt:
Die Einschränkung Belegart wurde abgewandelt.
+ 0037-0000 Falldaten - Belegdaten nicht abgeglichen:
Die Einschränkung Belegart wurde abgewandelt.
+ 0047-0000 Dokumente - Eingegangen per ELSTER
- Datumsberechnung (im geöffneten Steuerfall unter Extras -> Datumsberechnung):
+ Klare Abgrenzung zwischen Werktage und Arbeitstage
+ Werktage nach §3 BUrlG