ESt-PLUS NX 24.1 - VZ 2018 - Online Update vom 28.11.2018
Alle Informationen zum Online Update 24.1.1602
Folgende Neuerungen und Änderungen sind in dieser Version enthalten:
- ELSTER:
- Neue Einstellungen beim Dialog für das Bescheid-Protokoll
- In der Bescheid-Verwaltung kann das ausgewählte Protokoll über das Context-Menü (Rechte-Maustaste) per Email versendet werden
- In der Steuerdaten-Verwaltung kann das ausgewählte Protokoll über das Context-Menü (Rechte-Maustaste) per Email versendet werden
- In der Einspruchs-Verwaltung kann das ausgewählte Protokoll über das Context-Menü (Rechte-Maustaste) per Email versendet werden
- Aktenverwaltung:
-Übersicht aller Bemerkungen zu den ausgewählten Falldaten
inkl. der Steuerart/VZ-abhängigen Bemerkungen
- Der Vergleich-Dialog für Elster-Bescheide wurde um eine Druckfunktion erweitert
- Bei den Elster-Bescheiden kann das Bereitgestellt-Datum über "ELSTER-Daten einlesen" korrekt eingelesen werden
- Elster-Bescheide der Datenart:
* ESt-Beschränkte-Stpfl.
* USt
* GewSt
müssen nach dem Datenabruf manuell bewertet werden!
- Gesondert und Einheitliche Feststellungserklärung:
- Mehrere Einkunftsarten können nun per ELSTER in einer Erklärung versendet werden
- Bitte beachten Sie zur Vorgangsweise die Anleitung Zeile 41/42 ESt1B
- Neue Formulare:
- "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" für VZ2017 und VZ2018
- Elsterbarkeit wird per Online Update freigeschaltet
- Auswertungsmodul:
- Neue Auswertungen wurden hinzugefügt
- Die bestehende Auswertung "AV2-0012-0000" wurde erweitert
- Textverarbeitung:
- Korrektur von Variablen der Aktenverwaltung
Bitte beachten Sie unsere Anleitungen zur neuen Aktenverwaltung auf www.steuersoft.de
Wenn Sie das ab sofort umsetzen wollen, können Sie über "Extras-Einstellungen-Aktenverwaltung 2" den VZ 2017 einstellen, dann wird die Pflege schon jetzt für den VZ 2017 durchgeführt, wenn Sie in der Aktenverwaltung eine „Änderung“ machen, wie z.B. die Berechnungsdaten neu einlesen oder einen elektronischen Bescheid abrufen und einlesen. Beachten Sie aber bitte, dass bei Akten, die
Sie im VZ 2017 z.B. händisch auf OK gesetzt hatten, bei Eingang eines geänderten Bescheides per ELSTER die händische Änderung dann verloren gehen könnte.
Die händische Änderung der Stati ist möglich. Wenn Sie in einer Akte stehen können Sie auf der rechten Seite den entsprechenden VZ, dessen Status Sie abändern möchten, mit der rechten Maustaste
anklicken und „Status ändern“ wählen.