Zusammenveranlagung

Zusammenveranlagung/Einzelveranlagung erzwingen


Normalerweise übernimmt die Steuerberechnung die Einteilung ob eine Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung günstiger wäre. Falls diese Automatik einmal nicht gewünscht wird, kann man diese folgendermaßen umgehen:

In Zeile 24 des Mantelbogen wählen Sie die gewünschte Veranlagungsform aus und setzen anschließen ein Häkchen in das "blaue Ankreuzfeld" welches sich in Zeile 24 links aussen befindet.



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