Ungültige Lastschriftenfolge bei einer Mandatsänderung
Beim SEPA Lastschrifteneinzug erhalten Sie die Fehlermeldung: 01.01.2015 09:00:00 Mandant XYZ "10000" - Ungültige Lastschriftfolge bei einer Mandatsänderung
Die Einführung der SEPA Regularien im letzten Jahr haben leider für etwas Mehraufwand und Unklarheiten gesorgt.
Laut SEPA Statuten erlischt ein SEPA Mandat mit Änderung der BIC. Dies führt dazu, dass bei einem Bankwechsel
das bisherige SEPA Mandat gesperrt wird und ein neues SEPA Mandat für einen Lastschrifteneinzug benötigt wird.
In der Praxis wurde diese Regel anscheinend jedoch teilweise nicht beachtet, dies führt nun beim Erstellen der SEPA
Datei zu der Fehlermeldung „Mandant: „150“ -> Ungültige Lastschriftenfolge bei einer Mandatsänderung:
Fehlermeldung
Wir empfehlen Ihnen daher vor dem Lastschrifteneinzug über Steuersoft die neue Liste „Lastschriften Mandatsänderung“
auszuführen.
Sie finden diese unter „Verwaltung“ -> „Auswertung/Serienbrief“ -> „Abrechnung“ ->
„011 Lastschriften Mandatsänderung“
In dieser Liste befindet sich eine Übersicht über alle im letzten Jahr geänderten Mandate.
Bitte Drucken Sie sich diese Liste aus!
Auswertungsliste
Nun müssen Sie bei jedem aufgeführten Mandanten eine neue Mandatsreferenznummer vergeben bzw korrigieren.
Dies können Sie indem Sie die „Stammdaten“ des Mandanten öffnen und dort unter der Kategorie „Verein“ die Mandatsreferenznummer eintragen.
Es empfiehlt sich hier die Mandantennummer (bisherige Mandatsreferenznummer) mit einem Zusatz wie zb: „a“ zu versehen.
Also z.b. Mandantennummer: 150 -> Mandatsreferenznummer: 150a
Stammdaten/Verein
Wenn dies bei allen in der Liste aufgeführten Mandanten durchgeführt worden ist, können Sie den Lastschrifteneinzug problemlos vornehmen.
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